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Dieses Gesetz stammt aus dem Anfang der 60er Jahre DECREE 1513/1959, OF AUGUST 18, das heißt, aus dem Beginn des Tourismus in Mallorca, und Personen über 16 Jahre alt (einschließlich) muss in jedem der Hotelanlagen registrieren.
die später geändert wurde:
[Artikel 1 des Dekrets 393/1974 vom 7. Februar (BOE Nr. 43) sieht vor: Die Bestimmungen der Artikel 1 und 2 des Dekrets 1513/1959 vom 18. August 1959 und andere zu seiner Weiterentwicklung erlassene Vorschriften gelten für die Vermietung von Wohnungen, Bungalows und anderen ähnlichen Beherbergungsbetrieben, die durch die Verordnung des Ministeriums für Information und Tourismus vom 17. Januar 1967 geregelt werden].
Im Gesetz 6/2017 vom 31. Juli zur Änderung des Gesetzes 8/2012 vom 19. Juli über den Tourismus auf den Balearen, das die Vermarktung von touristischen Unterkünften betrifft, wird im Artikel "Artikel 50, Punkt 11" die Registrierung der Kunden bekräftigt. "Die Person, die touristische Unterkünfte vermarktet, muss der Generaldirektion der Polizei die Informationen über den Aufenthalt der Personen, die sich in den Unterkünften aufhalten, in Übereinstimmung mit den Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit übermitteln".